Ex-Ante-Transparenz2019-04-03T13:19:08+02:00

geplante Baumaßnahmen

Die Gemeinde Seeburg informiert gem. § 19 Abs. 5 VOB/A fortlaufend über ihre beabsichtigten beschränkten Ausschreibungen nach § 3 a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000,- € (ohne Umsatzsteuer).

Die Gemeinde Seeburg erteilt Auskunft über:
• Name, Anschrift, Telefon, Faxnummer und E-Mailadresse des Auftraggebers,
• Auftragsgegenstand,
• Ort der Ausführung,
• Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung,
• Voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung.

21.02.2019|
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