Ex-Post-Transparenz2019-04-03T13:19:36+02:00

Ex-Post-Transparenz

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Informationen über bereits vergebene Bau-,Liefer- und Dienstleistungen der Gemeinde Seeburg.
Gem. § 19 Abs. 2 VOL/A bzw. § 20 Abs. 3 VOB/A informieren öffentliche Auftraggeber nach Zuschlagserteilung bei bestimmten beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben auf ihren Internetportalen.

Bei Bauleistungen nach VOB/A:
• Ab 25.000,- EUR (ohne Umsatzsteuer) bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von 6 Monaten.
• Ab 15.000,- EUR (ohne Umsatzsteuer) bei freihändigen Vergaben für die Dauer von 6 Monaten.

Bei Liefer- und Dienstleistungen nach VOL/A:
• Ab 25.000,- EUR (ohne Umsatzsteuer) bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von 3 Monaten.
• Ab 25.000,- EUR (ohne Umsatzsteuer) bei freihändigen Vergaben für die Dauer von 3 Monaten.

 

Folgende Aufträge wurden vergeben:

Bauvorhaben:

21.02.2019|
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